Diese Kategorie beschreibt STEVENS Crossräder und Gravel Bikes. Sie weisen 28“-Laufräder mit schmalen Reifen auf. Die Reifenbreite beträgt 28 bis maximal 42 mm. STEVENS X Cross, STEVENS Gravel.
Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch
- Das maximal zulässige Gesamtgewicht (Fahrer, Gepäck, eventuell Anhängelast und Fahrrad zusammen) sollte 130 kg nicht überschreiten. Das maximal zulässige Maximalgewicht kann unter Umständen durch die Nutzungsempfehlung bzw. Gewichtsbeschränkungen der Komponentenhersteller weiter eingeschränkt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Bedienungsanleitung oder auf der Internetseite des jeweiligen Komponentenherstellers.
- STEVENS Crossräder und Gravel Bikes sind für eine Anhängelast von 40 kg ohne und 80 kg mit Anhänger-Bremse ausgelegt. Bei STEVENS Gravel Bikes aus Carbon sind Anhänger jedoch nicht zugelassen.
- An STEVENS Crossrädern und Gravel Bikes aus Carbon sind Kindersitze nicht zugelassen. An STEVENS Crossrädern und Gravel Bikes aus Aluminium sind Kindersitze zugelassen. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Nutzung von Kindersitzen“ in Ihrer Stevens-Fahrrad-Kurzanleitung.
STEVENS Crossräder und Gravel Bikes sind für den Einsatz auf befestigtem Terrain, d.h. für geteerte Straßen und Radwege oder Feldwege mit feingeschotterter Oberfläche, vorgesehen, wobei die Räder im ständigen Kontakt mit dem Untergrund bleiben. Außerdem sind sie für gut befestigte Feld- und Waldwege mit fein geschotteter Oberfläche und Offroadpisten mit leichter Neigung, auf denen die Reifen kurzzeitig aufgrund von kleineren Stufen die Bodenhaftung verlieren, geeignet.
Sie sind nicht geeignet für den Geländefahrten (Mountainbike-Einsatz) insbesondere nicht für All-Mountain, Enduro, Downhill (DH), Freeride, Dual Slalom, Downhill/Freeride-Parks, Jumps, Drops und in Bikeparks etc.
STEVENS Crossräder und Gravel Bikes sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung nicht immer dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen eingesetzt zu werden. Vor der Nutzung auf öffentlichen Straßen müssen die hierfür vorgeschriebenen Einrichtungen vorhanden sein. Beachten Sie im öffentlichen Straßenverkehr die Verkehrsregeln. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Gesetzliche Anforderungen für die Teilnahme am Straßenverkehr“ in Ihrem umfassenden STEVENS-Fahrrad-Handbuch auf unserer Webseite www.stevensbikes.de/handbuch.
Gefahr:
STEVENS-Fahrräder der Kategorie 4 sind nicht für Geländefahrten, Sprünge, Slides, Treppenfahrten, Stoppies, Wheelies, Tricks etc geeignet.